DUV - Deutsche Ultramarathon Vereinigung e.V.
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Mitgliederversammlung der DUV Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. med. Stefan Hinze   
Sonntag, den 18. Oktober 2009 um 20:38 Uhr

 

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Ultramarathon-Vereinigung e.V. am Samstag, den 07.November 2009
 
Versammlungsort (bitte Adresse beachten):           
 
                                         Bürgerhaus Troisdorf
                                         Wilhelm-Hamacher-Platz 24
                                         53840 Troisdorf-Mitte
                                                        
Beginn:            17:00 Uhr
 
Sehr geehrte Mitglieder der Deutschen Ultramarathon-Vereinigung,
 
im Namen des Präsidiums der DUV laden wir Euch ganz herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederver­sammlung ein. Diese wird am Vorabend des Troisdorfer Sechs-Stundenlaufes in Troisdorf stattfinden. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme und freuen uns auf Euer Kommen.
 
Tagesordnung:
 
  1. Eröffnung, Begrüßung
 
  1. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung, Bekanntgabe der Tagesordnung
 
  1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 01.11.2008 in Bottrop
 
  1. Rechenschaftsbericht des DUV-Präsidiums
    1. Bericht des Präsidenten Dr. med. Stefan Hinze
    2. Bericht des Geschäftsführers Jürgen Köllner
    3. Bericht der Vizepräsidentin Dagmar Liszewitz
    4. Bericht des Sportwartes Wolfgang Olbrich
    5. Bericht des Statistikers Jürgen Schoch
    6. Bericht des Pressewartes Carsten Bölke
    7. Bericht des Rechtswartes Alexander Lauterbach
    8. Bericht des Fachwartes für Sportwissenschaften Dr. med. Saïd Kahla
    9. Aussprache zu den Berichten
    10. Bericht der Kassenprüfer (Udo Kamp, Ingo Schulze)
    11. Entlastung des Präsidiums auf Antrag der Kassenprüfer
 
  1. Antrag des Präsidiums auf Genehmigung des Vertrages über die sportliche Zusammenarbeit zwischen der DUV e.V. und der LG DUV e.V.
 
  1. Antrag des Präsidiums auf Änderung der Satzung der DUV e.V. folgenden Wortlautes:
 
§ 7 – Präsidium (Vorstand) - alt
 
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führt die Bezeichnung „geschäftsführendes Präsidium“ und besteht aus:
 
dem Präsidenten ( 1. Vorsitzender),
dem Vizepräsidenten (stellvertretender Vorsitzender),
dem Schatzmeister,
dem Sportwart.
 
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums vertreten.
 
Das nichtvertretungsberechtigte erweiterte Präsidium besteht zusätzlich aus:
 
dem Pressewart,
dem Rechtswart,
dem Statistiker,
dem Schriftführer,
dem Fachwart für Sportwissenschaft,
dem Fachwart für Informationstechnologie.
[...]
 
 
§ 7 – Präsidium (Vorstand) - neu
 
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führt die Bezeichnung „geschäftsführendes Präsidium“ und besteht aus:
 
dem Präsidenten ( 1. Vorsitzender),
dem Vizepräsidenten (stellvertretender Vorsitzender),
dem Geschäftsführer,
dem Sportwart.
 
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums vertreten. Das geschäftsführende Präsidium ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
 
Das nichtvertretungsberechtigte erweiterte Präsidium besteht zusätzlich aus:
 
dem Pressewart,
dem Rechtswart und Schriftführer,
dem Statistiker,
[...]
                                                                                                                                               
 
§ 12 – Gemeinnützigkeit – alt
 
Der Verein mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung 1977 bzw. der jeweils gültigen Neufassung dieser Ordnung. Die Mitglieder seiner Organe arbeiten ehrenamtlich.
 
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
[...]
 
§ 12 – Gemeinnützigkeit – neu
 
Der Verein mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung 1977 bzw. der jeweils gültigen Neufassung dieser Ordnung.
 
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Tätigkeiten im Dienst des Vereins dürfen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten angemessen (§ 55 Abs. 1   Nr. 3 AO) vergütet werden. Die Höhe der Vergütung wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt.
[...]
                                                                                                                                   
 
§ 14 – Datenschutzerklärung - alt
 
[...]
14.5. Der Verein hat ein Abkommen mit der Deutschen Post AG geschlossen. Er übermittelt einmal im Quartal eine Liste der Mitglieder an die Deutsche Post AG, die den Namen, die Adresse und die Mitgliedsnummer enthält. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke des Versandes der Vereinszeitschrift an die Vereinsmitglieder. Das einzelne Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruchs werden seine personenbezogenen Daten aus der zu übermittelnden Liste entfernt.
[...]
 
§ 14 – Datenschutzerklärung - neu
 
[...]
14.5. Der Verein hat ein Abkommen mit der Deutschen Post AG geschlossen. Er übermittelt einmal im Quartal eine Liste der Mitglieder an die Deutsche Post AG, die den Namen, die Adresse und die Mitgliedsnummer enthält. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke des Versandes der Vereinszeitschrift an die Vereinsmitglieder. Das einzelne Mitglied kann dieser Übermittlung widersprechen; im Falle eines Widerspruchs werden seine personenbezogenen Daten aus der zu übermittelnden Liste entfernt. Der Verein hat eine vertragliche Vereinbarung mit der LG DUV e.V. geschlossen. Er übermittelt auf deren Anfrage die Information, ob deren Mitglieder und Personen, die den Beitritt zur LG DUV e.V. suchen, Mitglieder des Vereins sind. Übermittelt wird lediglich der Name und bei etwaiger Namensgleichheit zusätzlich die Adresse. Sonstige Daten werden nicht übermittelt. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen und zur Überprüfung der Mitgliedsvoraussetzungen seitens der LG DUV e.V..
[...]
 
  1. Antrag des DUV-Ehrenmitgliedes Werner Sonntag mit ausdrücklicher Unterstützung des DUV-Präsidiums auf Ernennung von Ingo Schulze zum DUV-Ehrenmitglied.
 
  1. Ehrungen der DUV
    1. Sportlerin/Mannschaft des Jahres 2009
    2. weitere Ehrungen
 
  1. Anträge (Anträge von Mitgliedern, die bis zum 20.10.2009 mit einer Begründung bei einem geschäftsführendem Präsidiumsmitglied eingegangen sind)
 
  1. Wahlen des DUV-Präsidiums
    1. Wahl des Präsidenten
    2. Wahl des Vizepräsidenten
    3. Wahl des Geschäftsführers
    4. Wahl des Sportwartes
    5. Wahl des Statistikers
    6. Wahl des Pressewartes
    7. Wahl des Rechtswartes und Schriftführers
    8. Wahl der Rechnungsprüfer
 
  1. Sonstiges
Euer Präsidium
 
Entgegen der Ankündigung in der aktuellen Ausgabe von ULTRAMARATHON findet die Mitgliederversammlung im
Bürgerhaus Troisdorf-Mitte, Wilhelm-Hamacher-Platz 24, 53840 Troisdorf-Mitte,
statt. Es erfolgt eine korrekte Einweisung aller Mitglieder, die sich versehentlich zum Bürgerhaus in der Waldstraße begeben.

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 18. Oktober 2009 um 20:51 Uhr
 
 
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