DUV-DMs 2018
Das DUV-Präsidium hat am 8. Januar 2018 beschlossen, bei den DUV-DMs dieses Jahres weiterhin nach der im Vorjahr geübten Praxis zu verfahren. Im Klartext heißt das, dass wir 2 Regeln der aktuellen Deutschen Leichtathletik-Ordnung DLO nicht anwenden: Startpasspflicht und Ausländer-Startrecht. Auch 2018 braucht man also als deutscher Staatsbürger keinen Startpass, um an DUV-DMs teilzunehmen, und alle ausländischen Startwilligen werden zugelassen, die die Kriterien der bis Ende 2016 gültigen DLO erfüllen.
In der Frage der DM-Teilnahme von Ausländern gibt es mit Verweis auf schwebende juristische Verfahren noch keine abschließende DLV-Linie, entsprechende Anträge ruhen bis auf weiteres. Also bleiben wir in 2018 für unseren Zuständigkeitsbereich DUV-DMs folgerichtig auf der Linie der MV-Resolution 2017 und nachfolgenden Entscheidungen.
Wir bedauern, dass dies erst am Anfang des Wettkampfjahres entschieden und kommuniziert wird.
Für das DUV-Präsidium: Norbert Madry, DUV-Sportwart